2G ab 19.11.2021 im Aquantic
Um dem aktuellen Infektionsgeschehen zu begegnen setzt der Landkreis Goslar ab kommenden Freitag, 19. November 2021, per Allgemeinverfügung auf eine weitreichende Verschärfung der Coronaregeln. Ab diesem Zeitpunkt gelten für den Zugang zum Aquantic Zutrittsbeschränkungen, die sich an der so genannten 2G-Regel orientieren.
Dieses bedeutet, dass grundsätzlich nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zum Aquantic haben.
Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vorlegen.